Die HPRA (Health Products Regulatory Authority - Irland) empfiehlt, Cannabis nur zur Behandlung von Patienten mit bestimmten Erkrankungen bereitzustellen, bei denen alle anderen Behandlungen nicht angeschlagen haben und bei denen zumindest bescheidene Hinweise auf eine mögliche Wirksamkeit von Cannabis vorliegen. Diese Patienten sollten unter der direkten Aufsicht eines entsprechend ausgebildeten und erfahrenen medizinischen Beraters stehen.

Die angegebenen Erkrankungen sind:
  • Spastik im Zusammenhang mit Multipler Sklerose, die unter fachkundiger medizinischer Aufsicht auf alle Standardtherapien und -eingriffe nicht anspricht
  • Schwere, refraktäre (behandlungsresistente) Epilepsie, bei der unter fachärztlicher Aufsicht keine Reaktion auf Standardmedikamente zur Krampflinderung gezeigt hat.
  • Hartnäckige Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit einer Chemotherapie, trotz der Anwendung standardmäßiger Antiemetika unter fachkundiger medizinischer Aufsicht
Die Auswahl dieser Erkrankungen basiert auf:
  • Ein möglicher ungedeckter medizinischer Bedarf bei einzelnen Patienten;
  • Die Möglichkeit für den medizinischen Berater, die Wirksamkeit der Behandlung anhand objektiver Endpunkte zu überwachen;
  • Es gibt zugelassene Arzneimittel auf Cannabisbasis oder Arzneimittel, die sich in klinischen Tests befinden. Folglich liegen klinische Beweise und einige Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit Cannabis und diesen Erkrankungen vor.